Strafrecht Fachanwalt Filderstadt
Rechtsanwalt Ralf Steiner
Fachanwalt für Strafrecht
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Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Erlangen und Tübingen. Rechtsreferendariat am Landgericht Heilbronn. Rechtsanwalt seit 2005. Ebenfalls seit 2005/2006 Dozent für die VHS Stuttgart und die DAA Stuttgart im Fachbereich Recht. Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Weiterhin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied des Forums junger Anwaltschaft im Deutschen Anwaltsverein. Engagement im turnusmäßigem Notdienst für Strafsachen des Anwaltsvereins Stuttgart. Möchten Sie wissen, ob Ihr rechtliches Anliegen in meinen Tätigkeitsbereich fällt? Kann ich Ihnen eine Anfrage oder Rückfrage beantworten? Dann rufen Sie mich an oder senden Sie mir ein e-Mail an meine direkte Adresse ra.steiner@stcoll.de. Muttersprache: Deutsch.
Weitere Sprachen: Englisch und Französisch. |
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Oft kommen Menschen mit dem Gesetz in Konflikt, ohne sog. „Kriminelle“ zu sein. Sei es im Straßenverkehr (Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung,...) oder sei es der „kleine Bruder“ des Strafrechts, dass so genannte Ordnungswidrigkeitenrecht (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht- oder Abstandsverstoß).
Auch Jugendliche begehen - teilweise nur aufgrund Leichtsinnigkeit - kleinere Delikte, welche ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden nach sich zieht.
Dieses Einschreiten geschieht dann häufig in Form der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Bereits hier werden dann die Weichen für den Ausgang dieses Ermittlungsverfahrens gestellt. Oft sind juristische Laien dann hoffnungslos überfordert und verschlimmern durch unüberlegtes Vorgehen oftmals ihre Situation.
Woher soll man auch wissen, wie man auf eine polizeiliche Ladung zu reagieren hat und ob man einer solchen Ladung überhaupt Folge zu leisten hat. Oftmals werden auch Versuche unternommen die Vorwürfe gleich zu Beginn zu entkräften und man erreicht mit einer unüberlegten Aussage oftmals das Gegenteil.
Aber auch im weiteren Verlauf, wenn die Anklage oder der Strafbefehl zugestellt wird, ist es nicht einfach die richtige Entscheidung zu treffen: Soll man im Prozess aussagen, lohnt sich der Einspruch gegen einen Strafbefehl oder wird das Ergebnis womöglich eher schlechter?
Auch nach einem erstinstanzlichen Urteil muss man überlegen, ob man ins Rechtsmittel geht, oder ob dies nur unnötige Kosten mit sich bringt und die Sache insgesamt nicht verbessert.
Da diese vielen Fragen auch nicht pauschal, sondern immer nur speziell auf den Einzelfall zugeschnitten beantwortet werden können, begleite ich Sie gerne – und am Liebsten von Anfang an – durch das Strafverfahren. Ob Vorladungen, Beschlagnahmen, Durchsuchungen oder in manchen Fällen sogar Untersuchungshaft – zusammen finden wir einen Weg das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Dieses Ziel mit großem Engagement und durch ständige Fortbildungen hoher Sachkenntnis zu verfolgen, kann ich Ihnen garantieren. Dies damit es am Ende bei Ihnen nicht heißt: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!“

